Lösung · Managed Cloud & Modell-APIs (Cloud-API)

neuroflash

Anbieter: neuroflash GmbHneuroflash.com/de/datenschutz

Dt. KI-Content- und Schreibplattform (Schwerpunkt Marketing und Text), nutzt fremde Sprachmodelle. Personenbezogene Daten in der EU; die KI-Anfragen selbst laufen laut Datenschutzerklärung in der EU und in den USA bei externen Anbietern, abgesichert über das EU-US-Rahmenwerk.

Anwender-Plattform · Marketing/Text · DE

Souveränitäts-Profil

1
Erreicht Stufe 1 · Compliance-sicherRechtssichere Position per AVV, DSFA und EU-Region. Cloud-Act-Restrisiko bleibt.

Recht (r)

1

Technik (t)

1

Autonomie (a)

1

Warum nicht höher als Stufe 1: Fremdstaatlicher Zugriff (US Cloud Act u.ä.) bleibt rechtlich möglich · keine Jurisdiktions-Souveränität. Stufe 2 erfordert einen EU-Anbieter ohne US-Mutter.

Datenblatt

Jurisdiktion
EU
Betriebsmodell
SaaS (Daten in der EU; KI-Anfragen in EU und USA bei externen Anbietern)
AVV verfügbar
ja
Training auf Kundendaten
nein
Offene Gewichte
nein
Selbst betreibbar
nein
Zertifikate
ISO 27001
Zuletzt geprüft
2026-08-01

Wofür sie taugt

Grenzen

Restrisiken

  • Daten werden beim Anbieter verarbeitet (Klartext) · kein technischer Schutz gegen Abfluss.
  • Proprietär ohne Eigenbetrieb: erhöhte Abhängigkeit / Lock-in, eingeschränkte Exit-Optionen.

Pflichten beim Einsatz

  • Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) abschließen; ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35); Verarbeitung in EU-Region.
  • Transfergrundlage sichern (SCC/Angemessenheit), Transfer Impact Assessment durchführen und das Cloud-Act-Restrisiko bewusst dokumentieren.
  • KI-VO-Pflichten (Hochrisiko nach Annex III, Transparenz nach Art. 50) hängen vom Anwendungsfall ab · separat prüfen.
  • Gilt immer: KI-Kompetenz sicherstellen (Art. 4 KI-VO, seit 2.2.2025) · Mitarbeitende schulen, Nutzungsregeln festlegen, beides dokumentieren.

Weiterführend

Quellen1

  1. neuroflash: Datenschutzerklärung, Abschnitt XIII Serverstandort (Daten in der EU, KI-Anfragen in EU und USA) vertragstext · abgerufen 2026-08-01 · belegt: jurisdiktion

Prüfhistorie

  • 2026-08-01 Kürzel-Beleg neuroflash.com durch die Datenschutzerklärung ersetzt. Wesentliche Korrektur einer eigenen Angabe: der Eintrag führte „Server in Deutschland". Laut Abschnitt XIII liegen die personenbezogenen Daten in der EU, die KI-Anfragen werden aber in der EU und in den USA bei externen Anbietern verarbeitet. Hosting-Modell und Einordnung entsprechend neu gefasst. Die Einstufung auf Stufe 1 bleibt und ist damit erstmals begründet statt nur gesetzt. Zusätzlich benannt: die Zertifizierungs-Werbung nennt die Norm nicht. (neuroflash.com)

Nächster Schritt

Ob Stufe 1 für Ihr Vorhaben genügt, hängt von Ihren Daten, der Rechtslage und dem Einsatzzweck ab. Die Peilung ermittelt Ihre Mindeststufe in vier Schritten (KI-VO, Daten, Branche, Unabhängigkeit) und zeigt anschließend alle Lösungen, die sie erfüllen.

Peilung startenAlle Lösungen

Stand Juli 2026 · Orientierung, keine Rechts- oder Produktempfehlung. Vor Einsatz aktuell prüfen und ggf. juristisch begleiten lassen.

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