Lösung · Managed Cloud & Modell-APIs (Cloud-API)
xAI Grok API
Anbieter: xAIdocs.x.ai
Grok-API des US-Anbieters. Kein Training auf Geschäftskundendaten laut Anbieter-FAQ (anders als die Verbraucher-App Grok), Aufbewahrung 30 Tage. EU-Residenz nicht belegt. Schwächste Zertifikatslage der Gruppe.
API · Aufbewahrung-30-Tage · keine-EU-Residenz
Souveränitäts-Profil
Recht (r)
1
Technik (t)
1
Autonomie (a)
0
Warum nicht höher als Stufe 1: Fremdstaatlicher Zugriff (US Cloud Act u.ä.) bleibt rechtlich möglich · keine Jurisdiktions-Souveränität. Stufe 2 erfordert einen EU-Anbieter ohne US-Mutter.
Datenblatt
- Jurisdiktion
- US
- Betriebsmodell
- API (US)
- AVV verfügbar
- ja
- Training auf Kundendaten
- nein
- Offene Gewichte
- nein
- Selbst betreibbar
- nein
- Zertifikate
- SOC 2
- Zuletzt geprüft
- 2026-08-01
Wofür sie taugt
Die Grok-Modelle über eine Schnittstelle, für Häuser, die diese Modellfamilie einsetzen wollen. Innerhalb der Gruppe der US-Schnittstellen ist es das Angebot mit der dünnsten nachweisbaren Zertifikatslage.
Grenzen
Zum Training sagt der Anbieter für Geschäftskunden das Gegenteil dessen, was für die Verbraucher-App gilt. In der Enterprise-FAQ steht: „No, we do not use your business data, including inputs (prompts) or outputs (answers), for training our models. In some instances we may offer free credits in exchange for you agreeing to permit us to train on your business data." Die Verbraucher-FAQ bestätigt es aus der anderen Richtung: „we do not use content from our business and enterprise customers to improve our models." Für die Verbraucher-App Grok gilt dagegen weiterhin, dass Inhalte für das Training verwendet werden können und man das in den Datenkontrollen abwählen muss.
Drei Vorbehalte gehören dazu. Erstens trägt die Enterprise-FAQ den Stand 25. Februar 2025, ist also nicht taufrisch. Zweitens nennt der Anbieter selbst einen Weg, auf dem das Training doch stattfindet, nämlich Gutschriften im Tausch gegen die Erlaubnis. Drittens werden Ein- und Ausgaben laut FAQ innerhalb von 30 Tagen gelöscht, was Aufbewahrung ist, nicht Nicht-Speicherung.
Zur Unternehmenslage: xAI firmiert seit dem 6. Juli 2026 als SpaceXAI und ist in SpaceX aufgegangen; die eigene Website führt diese Marke, während das Vertragswerk weiter auf X.AI LLC lautet und die Produktnamen Grok unverändert bleiben. Für die Einordnung ändert das nichts an der US-Jurisdiktion, für die Vertragsprüfung ist es zu beachten.
Zur Einstufung: US-Anbieter ohne belegte EU-Verarbeitung, deshalb Stufe 1.
Restrisiken
- Fremdstaatliche Jurisdiktion: Der US Cloud Act (o.ä.) kann Zugriff erzwingen · auch bei EU-Hosting.
- Daten werden beim Anbieter verarbeitet (Klartext) · kein technischer Schutz gegen Abfluss.
- Proprietär ohne Eigenbetrieb: erhöhte Abhängigkeit / Lock-in, eingeschränkte Exit-Optionen.
Pflichten beim Einsatz
- Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) abschließen; ggf. Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35); Verarbeitung in EU-Region.
- Transfergrundlage sichern (SCC/Angemessenheit), Transfer Impact Assessment durchführen und das Cloud-Act-Restrisiko bewusst dokumentieren.
- KI-VO-Pflichten (Hochrisiko nach Annex III, Transparenz nach Art. 50) hängen vom Anwendungsfall ab · separat prüfen.
- Gilt immer: KI-Kompetenz sicherstellen (Art. 4 KI-VO, seit 2.2.2025) · Mitarbeitende schulen, Nutzungsregeln festlegen, beides dokumentieren.
Weiterführend
- Enterprise-FAQ zur xAI-API (doku)
Quellen2
- xAI: Enterprise-FAQ zur API (kein Training auf Geschäftskundendaten, Aufbewahrung 30 Tage) anbieter-doku · abgerufen 2026-08-01 · belegt: training
- xAI: Verbraucher-FAQ (Training in der App ab Werk, Ausnahme für Geschäftskunden) anbieter-doku · abgerufen 2026-08-01
Prüfhistorie
- 2026-08-01 Feldkorrektur nach Beleg: „Training auf Kundendaten" von ja auf nein. Der Eintrag beschreibt die API, und dafür sagen beide Anbieter-FAQ ausdrücklich, dass Geschäftskundendaten nicht zum Training verwendet werden. Die frühere Angabe „Training standardmäßig aktiv" trifft belegt nur auf die Verbraucher-App Grok zu. Tag „Training-default-an" entfernt, Tag „ZDR-nur-Enterprise" durch die belegte Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen ersetzt, Einordnung entsprechend neu gefasst. Vorbehalte (Stand der FAQ, Gutschriften gegen Trainings-Erlaubnis, Aufbewahrung) stehen in den Grenzen. Nebenbefund: xAI ist seit dem 06.07.2026 als SpaceXAI in SpaceX aufgegangen, das Vertragswerk lautet weiter auf X.AI LLC. Entscheidung mit dem Nutzer abgestimmt. (x.ai/legal/faq-enterprise, x.ai/legal/faq)
Nächster Schritt
Ob Stufe 1 für Ihr Vorhaben genügt, hängt von Ihren Daten, der Rechtslage und dem Einsatzzweck ab. Die Peilung ermittelt Ihre Mindeststufe in vier Schritten (KI-VO, Daten, Branche, Unabhängigkeit) und zeigt anschließend alle Lösungen, die sie erfüllen.