Was ändert sich konkret am 2. August 2026?
Ab dem 2. August 2026 ist die EU-KI-Verordnung in weiten Teilen anwendbar und durchsetzbar: Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 (Kennzeichnung von Chatbots, Deepfakes und KI-Inhalten) greifen, die nationalen Aufsichtsbehörden erhalten Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse, und die Durchsetzung gegen Anbieter universeller KI-Modelle (GPAI) beginnt. Die umfangreichen Hochrisiko-Pflichten sind davon ausgenommen und erst später fällig.
Gelten die Hochrisiko-Pflichten ab August 2026?
Nein. Mit dem im Juni 2026 von Parlament und Rat beschlossenen „Digital Omnibus" wurden die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für KI in regulierten Produkten (Anhang I) auf den 2. August 2028. Der 2. August 2026 bringt also vor allem die Transparenz- und Governance-Regeln, nicht das große Hochrisiko-Paket.
Ab wann gilt die EU-KI-Verordnung?
Die Verordnung greift gestaffelt: Die verbotenen KI-Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Artikel 4) gelten seit dem 2. Februar 2025. Ab dem 2. August 2026 folgen weitere Pflichten und die Marktüberwachung, die vollen Hochrisiko-Anforderungen sind bis 2027 gestaffelt.
Muss ich meine Mitarbeiter zur KI schulen?
Artikel 4 verlangt seit Februar 2025, dass Unternehmen für ausreichende KI-Kompetenz der Mitarbeitenden sorgen, die KI-Systeme betreiben oder nutzen. Das gilt unabhängig von der Risikoklasse. Wie umfangreich die Schulung sein muss, hängt von Ihrem konkreten KI-Einsatz ab.
Welche Risikoklassen kennt die EU-KI-Verordnung?
Vier: inakzeptables Risiko (verbotene Praktiken), hohes Risiko (erlaubt, aber mit umfangreichen Pflichten), begrenztes Risiko (Transparenzpflichten, etwa die Kennzeichnung von Chatbots und KI-Inhalten) und minimales Risiko (keine besonderen Auflagen). Die meisten Mittelstands-Anwendungen fallen in die unteren beiden Klassen.
Was passiert bei Verstößen gegen die KI-Verordnung?
Bei den schwersten Verstößen, etwa gegen die verbotenen Praktiken, drohen Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Marktüberwachung startet ab August 2026. Der pragmatische erste Schritt ist, Ihre KI-Systeme zu klassifizieren und Lücken zu dokumentieren.
Wie fangen wir mit der Umsetzung an?
Mit drei Schritten: die KI-Systeme im Unternehmen inventarisieren, jedes einer Risikoklasse zuordnen und die KI-Kompetenz nach Artikel 4 aufbauen. Ein EU-KI-Verordnung-Quickcheck oder der passende Workshop hilft, das schnell und nachvollziehbar aufzusetzen.